DSGVO

Die DSGVO

Ab wann erlangt die DSGVO Gesetzeskraft?

Die bereits im April 2016 beschlossene EU-Datenschutzgrundverordnung ersetzt mit 25. Mai 2018 die national geltenden Datenschutzgesetze der einzelnen Mitgliedsstaaten. Ziel dieser Verordnung ist ein besserer Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Auf dieser Seite klären wir darüber auf, wer davon betroffen ist und welche Anforderungen auf Sie und Ihr Unternehmen zukommen.

Wer unterliegt den Anforderungen der DSGVO?

Prinzipiell ist die DSGVO von allen Unternehmen zu beachten, welche personenbezogene Daten erfassen oder weiterverarbeiten. Dies gilt auch für Unternehmen, die ihren Sitz zwar außerhalb der EU haben, ihre Leistungen aber in EU-Ländern anbieten.

Der Strafrahmen bei Nichtbeachtung der EU-Datenschutz Verordnung

Die Höchststrafe für Vergehen bei administrativen Tätigkeiten beläuft sich auf 10 Millionen Euro (oder 2% Prozent des globalen Umsatzes). Bei grundsätzlichen ethischen Vergehen können bis zu 20 Millionen Euro (oder 4% des globalen Umsatzes) Strafe verhängt werden.

Wie Sie sich und Ihr Unternehmen fit für DSGVO machen

Im Rahmen der DSGVO müssen Sie folgende Maßnahmen zum Zwecke des Datenschutzes setzen, um gesetzeskonform agieren zu können:

  • Interne Dokumentation sämtlicher Prozesse mit Datenverarbeitung personenbezogener Daten

    Stellen Sie sicher, dass alle Ihre Prozesse aus den Bereichen Leadmanagement, Buchhaltung, Kundensupport, Marketing, Videoüberwachung genau dokumentiert sind. Konkret heißt dies: Erstellen Sie eine Verzeichnisliste der angewendeten Verarbeitungstätigkeiten.

    ✓ Mit der DSMS.cloud dokumentieren Sie alle Prozesse effizient und zielgerichtet.

  • Erstellung von Risiko-Folgeabschätzungen

    Dokumentieren Sie die potentiellen Risiken und Gefahren, die durch Datenverlust auftreten können. Erstellen Sie mithilfe der DSMS.cloud einen Aufgabenkatalog und protokollieren Sie Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) DSGVO-konform.

    ✓ Sämtliche Aufgaben können innerhalb der DSMS.cloud sicher und transparent durchgeführt werden.

  • Wahrung der Rechte betroffener Personen

    Kernziel der DSGVO ist der Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen. Diese umfassen sowohl das Recht auf Richtigstellung, das Recht auf Vergessenwerden, als auch die Erfüllung der Informationspflicht. Sie müssen stets in der Lage sein auf Kundenanfrage sämtliche Verarbeitungsschritte, welche personenbezogene Daten betreffen dem betroffenen Kunden offenzulegen.

    ✓ Im Falle eines externen Audits oder einer Offenlegung, haben Sie auf alle nötigen Daten schnell und unkompliziert Zugriff.

  • Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

    Je nach Geschäftstätigkeit werden unterschiedliche Kategorien von Daten erfasst, verarbeitet und gespeichert. Ob Sie einen eigenen Datenschutzbeauftragten benötigen, hängt von der Kerntätigkeit und somit auch von der Art der erfassten Daten ab. Ein DSGVO-Berater kann Ihnen Ihre Fragen rasch und kompetent beantworten.

    ✓ Gewähren Sie externen Beratern oder Datenschutzbeauftragten Zugriff auf Ihre Daten und Prozessabbildungen über die DSMS.cloud.

  • Sensibilisierung Ihres beruflichen Umfelds

    Die DSGVO hat Auswirkungen auf die gesamte Tätigkeit Ihrer Mitarbeiter. Im Rahmen eines Workshops müssen Ihre Mitarbeiter über die neuen Verantwortungen, Rechte und Pflichten ausführlich aufgeklärt und sensibilisiert werden. Nur so kann eine lückenlose Umsetzung der DSGVO gewährleistet werden.

    ✓ Verwenden Sie die Berichtfunktion und Checklisten der DSMS.cloud für interne Audits und Weiterbildungen.

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