VIDEO #6 INFORMATIONSPFLICHT
Anna Horn
Anna Horn ist Produktberaterin bei DSMS.cloud und hilft Ihnen gerne bei der Digitalisierung ihres Datenschutzprojektes. Als geprüfte Datenschutzexpertin kennt sie sich nicht nur in der Software perfekt aus, sondern weiß auch wovon sie spricht.
Hallo und herzlich willkommen zu meinem neuen Video!
Das heutige Thema ist die Informationspflicht laut Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung.
Gleich vorweg sei gesagt, dass es eine gesetzliche Verpflichtung ist, die betroffene Person in einer klaren und einfachen Sprache darüber zu informieren, in welcher Form das Unternehmen die personenbezogenen Daten verarbeitet.
Was ist zu beachten?
Zu beachten ist, dass das Unternehmen verschiedene Datenschutzerklärungen zu erstellen hat. Da sich die betroffenen, an die diese zu richten sind, variieren können. Zum Beispiel muss es eine andere Datenschutzerklärung für die Mitarbeiter geben, wie zum Beispiel für die Websitebesucher oder die Kunden.
Was muss in einer Datenschutzerklärung beschrieben werden?
In einer Datenschutzerklärung muss beschrieben werden zu welchem Zweck im Unternehmen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Des Weiteren müssen alle juristischen Personen, Behörden oder Einrichtungen angeführt werden, denen man die Daten zum jeweiligen Zweck offenlegt. Zum Beispiel: Banken oder auch Druckereien. Der Betroffene ist auch darüber zu informieren, ob die Daten an ein Drittland, also außerhalb der EU, übermittelt werden.
Zusätzlich ist es erforderlich, die betroffenen Personen darüber aufzuklären, zu welcher Rechtsgrundlage, zum Beispiel Vertrag oder Einwilligung und wie lange die Daten verarbeitet werden. Das heißt, wann diese wieder gelöscht werden. Wenn eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist existiert, darf natürlich darauf verwiesen werden.
Auf was ist hinzuweisen?
In jedem Fall ist auf die Rechte der betroffenen, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, oder Widerspruch hinzuweisen. Diese Betroffenenrechte habe ich schon in einem vorherigen Video erklärt. Insbesondere ist die betroffene Person darauf hinzuweisen, dass man sich jederzeit bei der zuständigen Datenschutzbehörde beschweren kann, wenn man der Auffassung ist, dass die Datenverarbeitung unrechtmäßig erfolgt.
Zu guter Letzt, muss das Unternehmen als Verantwortlicher, seine Kontaktdaten in der Datenschutzerklärung, anführen.