Video #3 DSGVO Auskunftserteilung
Anna Horn
Anna Horn ist Produktberaterin bei DSMS.cloud und hilft Ihnen gerne bei der Digitalisierung ihres Datenschutzprojektes. Als geprüfte Datenschutzexpertin kennt sie sich nicht nur in der Software perfekt aus, sondern weiß auch wovon sie spricht.
Hallo und herzlich wilkommen zu meinem neuen Video!
In meinem letzten Video habe ich euch erklärt welche Betroffenenrechte es gibt und heute möchte ich euch erklären, wie man diese Anfragen profesionell bearbeitet.
Im ersten Schritt, muss ich die Identität des Betroffenen überprüfen.
Wie mache ich das jetzt?
Beispielsweise: Mit einer Kennnummer oder einem Kundenpasswort.
Die Frage hierbei ist natürlich ob, die Anfrage, telefonisch, postalisch oder in elektronischer Weise gestellt worden ist. Wenn jemand direkt vor mir steht kann ich natürlich auch einen Ausweis verlangen.
Zweitens, muss ich überprüfen, ob überhaupt ein Recht des Betroffenen besteht, dass dieser geltend machen kann.
Wenn ich dies überprüft habe, kommt der dritte Schritt. In diesem muss ich alle meine Systeme überprüfen und schauen wo überall personenbezogene Daten gespeichert worden sind.
Im vierten Schritt, muss ich überprüfen, ob ich die Anfrage überhaupt so umsetzten kann. Ganz besonders beim Antrag auf Löschung. Hier muss ich kontrollieren ob ich dabei gegen gesetzliche Aufbewahrungsfristen verstoßen würde.
Im fünften Schritt, kann ich dann die Anfrage beantworten. Hier muss ich mich natürlich wieder an die Frist halten. Ich habe einen Monat Zeit um die Anfrage zu beantworten. In ganz besonderen Fällen kann ich diese Frist von einem Monat, um weitere zwei Monate verlängern. Es wäre aber auf jeden Fall ratsam im ersten Monat, dem Betroffenen im ersten Monat darauf hinzuweisen, warum diese Frist verlängert wird.
Im sechsten Schritt, sollte ich auch dokumentieren, welche Anfragen in meinem Unternehmen eingegangen sind und wie ich diese bearbeitet habe.